Erben, Vererben und Vermögensnachfolge

Wem und wie man sein Vermögen hinterlassen möchte, ist zuallererst einmal eine ganz persönliche Entscheidung. Aber: Es gibt auch rechtliche Vorgaben zur Erbfolge, Fragen zur Haftung bei Nachlassverbindlichkeiten, komplizierte Rechtsverhältnisse der Erben untereinander, Auskunftsansprüche der Erben, steuerliche Aspekte, lebzeitige Vermögensübertragung, problematische Konstellationen bei Vermögen im Ausland und vieles andere mehr.

Kurz gesagt, ist vererben oder erben nicht das Einfachste und kann zu erheblichen Konflikten führen. Geht es doch nicht nur um das Erbe selbst, sondern auch um Emotionen und den Familienfrieden. Mit einem Testament oder Erbvertrag und fachlich kompetentem Rechtsbeistand in Erbschaftssachen lässt sich Streit vermeiden und die Vermögensnachfolge frühzeitig regeln.

Leistungsportfolio

Spezialisiert auf das Erbrecht beraten und unterstützen Sie der Fachanwalt für Erbrecht und Notar a.D. Dr. Helmut Engelhard und Rechtsanwältin Catherine Rossmann bei:

Testament und Vorsorge

  • Beratung zu gesetzlichen Regelungen zum Erbe
  • Testamente/Erbvertrag gestalten und beurkunden
  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Testamentsvollstreckung
  • Vermächtnis
  • Digitaler Nachlass
     

Pflichtteil

  • Pflichtteilsansprüche regeln
  • Pflichtteil einfordern
  • Erbverzicht/Pflichtteil ausschlagen
  • Auszahlung des Pflichtteils

Erbschaftsstreitigkeiten

  • Aufklärung über Ihre Rechte
  • Vermittlung zwischen den Erben
  • Widerruf und Anfechtung von Testamenten
  • Erbengemeinschaft
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbschein
  • Nachlassabwicklung
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