Man muss nicht alles hinnehmen.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr oder anderen Lebensbereichen werden mit einem Bußgeld geahndet. Wenn Sie einen solchen Bescheid nicht einfach hinnehmen wollen und nach einer Möglichkeit suchen, ihre Interessen durchzusetzen, sollten Sie rechtzeitig mit einem erfahrenen Rechtsanwalt sprechen.

Er hat Einblick in die Behördenakte, kann beurteilen, ob es sinnvoll ist Rechtsmittel einzulegen, diese sachgerecht formulieren und dadurch oftmals unnötige weitere Kosten vermeiden. Sollte es trotzdem zu einem Gerichtsverfahren kommen, kann er mit der richtigen Strategie viel für Sie erreichen. Wenn es um einen verkehrsrechtlichen Tatbestand geht, können Sie in vielen Fällen Ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen und so Ihr Kostenrisiko minimieren. 

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Aktuelle Urteile im Bereich Bußgeldrecht:

Das bloße Umlagern eines Handys während des Telefonierens über eine Freisprechanlage stellt keinen Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO dar. Denn in einem solchen Fall wird das Handy nicht benutzt im Sinne der Vorschrift. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Beschluss vom 18.04.2023
Wird ein Einspruch gegen ein Bußgeldbescheid mittels einer einfachen E-Mail versendet, so liegt kein wirksamer Einspruch vor. Wird der Anhang der E-Mail aber innerhalb der Einspruchsfrist von der Behörde ausgedruckt, so wird der Einspruch wirksam. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.
Beschluss vom 16.02.2023
Wird gegen einen Betroffenen in einem Ordnungs­widrig­keiten­verfahren ein Fahrverbot verhängt und entzieht ihm die Fahr­erlaubnis­behörde die Fahrerlaubnis, so stellt dies keine unzulässige Doppelbestrafung dar. Denn der Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde ist keine Bestrafung. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
Beschluss vom 19.12.2022
Eine Geschwindig­keits­messung aus dem nachfahrenden Fahrzeug mittels einer Stoppuhr ist grundsätzlich möglich. Für eine Verurteilung ist aber erforderlich, dass das Gericht Feststellungen zu den Sichtverhältnissen und den die Messtrecke festlegenden Autobahn­kilometrierungen macht. Zudem sind Toleranzabzüge zu beachten. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
Beschluss vom 19.12.2022