Sichern Sie Ihr Unternehmen Zukunft ab.

Wenn Sie ein Unternehmen gründen, führen, kaufen, verkaufen oder umwandeln wollen, haben Sie es mit vielschichtigen rechtlichen Fragen zu tun. Mit einem fachlich versierten Berater können Sie sich auf die Dinge konzentrieren, die Ihre Zukunftspläne voranbringen.

Bei einer Unternehmensgründung beraten wir Sie zu Gesellschaftsformen und Haftungsfragen, erstellen und prüfen Gesellschaftsverträge und Satzungen. Unsere Unterstützung bei der Unternehmensführung umfasst das Erstellen und Prüfen von Arbeitsverträgen und Geschäftsordnungen, die Beratung zu Mitarbeiterbeteiligungen, Gesellschaftsdarlehen und Organhaftungsfragen. Auch wenn es um Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern oder Rechtsnachfolgern geht, sind wir für Sie da, um Ihre Interessen erfolgreich zu vertreten.

Ihr Ansprechpartner im Bereich Gesellschaftsrecht:

Rechtsanwalt und Notar a. D.

Fachanwalt für Erbrecht

Zertifizierter Testamentsvollstrecker

  • 06252 / 966-101 (Durchwahl des Sekretariats)
  • 06252 / 966-251 (Durchwahl des Notariats)

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

  • 06252 / 966-201 (Durchwahl des Sekretariats)

Rechtsanwalt

 

  • 06252 / 966-101 (Durchwahl des Sekretariats)

Aktuelle Urteile im Bereich Gesellschaftsrecht:

Das Landgericht München I hat die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinn­verwendungs­beschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt.
Urteil vom 05.05.2022
Das Ober­verwaltungs­gericht Münster hat mit entschieden, dass die Durchführung von örtlich wechselnden kurzen Goldankaufaktionen gegen das Verbot des An- und Verkaufs von Gold und anderen Edelmetallen im Reisegewerbe verstößt.
Urteil vom 10.03.2022
Eine Kammer für Handelssachen des LG Karlsruhe hat im Einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass Facebook (bzw. Meta Platforms Ireland Ltd., die das Portal für Nutzer außerhalb der USA und Kanadas betreibt) nicht gehindert ist, dem Teilen eines nicht angeklickten (und folglich nicht gelesenen) Posts einen Hinweis vorzuschalten, mit dem der Nutzer gebeten wird, den Beitrag zunächst zu lesen.
Beschluss vom 20.01.2022
Der Vertragspartner einer auf der sog. Terrorliste (Specially Designed Nationals List, SDN-Liste) durch die US-amerikanischen Behörden gelisteten Partei kann die Rückzahlung einer erhaltenen Vorauszahlung nicht so lange verweigern, bis die gelistete Partei von dieser Liste gestrichen ist. Das Festhalten an diesem Vertrag ist auch nicht unzumutbar, da nach der EU-Blocking-VO die amerikanischen Handelsverbote mit SDN-gelisteten Unternehmen in der EU nicht zu berücksichtigen sind. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb die Beklagte zur Rückzahlung einer erhaltenen Vorauszahlung von gut 27 Millionen € verurteilt.
Urteil vom 28.10.2021