Bei Grundstücksgeschäften muss man sich aufeinander verlassen können. Aber Vertrauen allein ist für so bedeutende Rechtsgeschäfte nicht ausreichend, sie erfordern  umfassende vertragliche Absicherung. Deshalb ist von Gesetzes wegen die notarielle Beurkundung vorgeschrieben.

Sie schützt die Beteiligten vor unüberlegten, übereilten und unausgewogenen Entscheidungen und hilft, Streit zu vermeiden. Ob es um Kauf oder Tausch, unentgeltliche Übertragung, Begründung von Wohnungseigentum, Erbaurechten oder Belastung von Grundstücken mit Rechten wie Nießbrauch, Grundschulden oder Hypotheken geht. 

Unser Notariat kümmert sich nicht nur um die reine Beurkundung, sondern auch um eine ausgewogene, rechtssichere Vertragsgestaltung und die komplette Vertragsabwicklung.

Wir holen notwendige Genehmigungen, Löschungsbewilligungen und Unterlagen für den Vollzug ein, informieren die Vertragsparteien über Kaufpreisfälligkeiten, beantragen und überwachen die Eigentumsumschreibung, beurkunden Grundschuldbestellungserklärungen, entwerfen Teilungserklärungen und Gemeinschaftsverordnungen nach individuellen Anforderungen.

Und wir beraten Sie ebenso sachgerecht wie umfassend.