Beim schlüsselfertigen Bauen kommt die gesamte Leistung aus einer Hand. Umso wichtiger ist ein guter Bauträgervertrag, der die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner eindeutig regelt und ihre unterschiedlichen Interessen in Einklang bringt. Für Bauträger, die in der Regel vom Plan verkaufen, ist es entscheidend, dass sie gegenüber Käufern vertraglich so abgesichert sind, dass beide Seiten alle Leistungen termin- und zielgerecht erbringen. Für Käufer ist es wichtig, vor Störungen im Bauablauf, Mängeln und Zahlungsmodalitäten geschützt zu sein, die nicht dem Bautenstand entsprechen.
Als Kombination aus Werk- und Kaufvertrag sind Bauträgerverträge sehr komplex. Zudem beinhalten sie Organisations-, Architekten- und Ingenieurleistungen sowie Regelungen zu Kaufpreisraten und Fälligkeitsvoraussetzungen, der Bauausführung, Gewährleistung, Abnahme, Haftung und zum Verzug. All diese Themen muss der Bauträgervertrag bis ins Detail regeln. Denn sie entscheiden darüber, ob Ihre Rechtsposition als Bauträger oder Käufer im Streitfall eindeutig ist. Wir haben die juristische Fachkompetenz und Erfahrung, die Sie dafür brauchen.