Medizinisches Cannabis und Cannabisprodukte aus zertifiziertem Nutzhanf haben seit 2017 einen echten Boom erlebt. Gleichzeitig treibt der Gesetzgeber gegenwärtig die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel voran. Unternehmen, die in der Cannabisbranche tätig sind, werden allerdings mit komplexen rechtlichen Fragestellungen konfrontiert, die ohne rechtliche Beratung und Unterstützung kaum erfolgreich zu bewältigen sind.

Als hochspezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beraten wir Unternehmen der Cannabisbranche (z.B. landwirtschaftliche Betriebe, Hersteller, Großhändler, Franchisesystembetreiber, Einzelhändler) an der Schnittstelle des Arzneimittel-, Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak-, Betäubungsmittel- und Genussmittelrechts. Auch Fragestellungen zu vertragsrechtlichen, werberechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und europarechtlichen Bezügen zählen zu unserem Leistungsspektrum. 

Wir unterstützen Sie etwa bei:

  • der kennzeichnungsrechtlichen Gestaltung und Vermarktung von CBD-haltigen Produkten (z.B. CBD-Öle und Extrakte, CBD-haltige Lebensmittel und Getränken, Kosmetika mit CBD, Liquids für E-Zigaretten, Hanfblütentees usw.)
  • behördlichen Verfahren, etwa im Zusammenhang mit Beanstandungen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 oder das Kosmetikrecht
  • Fragen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs
  • betäubungsmittelrechtlichen und genehmigungsrechtlichen Fragestellungen sowie Rechtsfragen zum Arzneimittelrecht und der Guten Herstellungspraxis (GMP) einschließlich der Kostenübernahme von medizinischem Cannabis nach § 31 Abs. 6 SGB V
  • der Entkräftung strafrechtlicher  Vorwürfe, zum Beispiel im Rahmen von Ermittlungsverfahren wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelrecht wegen Handeltreibens mit CBD-Blüten und / oder anderen THC-haltigen Nutzhanferzeugnissen
  • der Anmeldung von Cannabiserzeugnissen als pflanzliches Raucherzeugnis
  • wettbewerbsrechtlichen und werberechtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Absatz sämtlicher Cannabiserzeugnisse stellen, etwa im Rahmen der Planung einer Werbekampagne oder der Gestaltung eines Online-Shops

Darüber hinaus helfen wir Ihnen schon heute, sich rechtzeitig auf die Legalisierung von Cannabis als Genussmittel vorzubereiten. Dabei gilt es jetzt günstige Investitionsentscheidungen zu treffen, sich vorteilhaft am Markt zu positionieren und sich mit anderen Unternehmen der Cannabisindustrie intensiv zu vernetzen, damit Ihr bevorstehender Markteintritt (zum Beispiel als Betreiber einer Abgabestelle/eines Cannabisfachgeschäfts oder als lizensierter Anbauer/Hersteller) von Beginn an erfolgreich ausfällt.

 

Ihr Ansprechpartner im Bereich Medizinisches Cannabis, Nutzhanf, CBD und Genussmittel-Cannabis:

Rechtsanwalt

 

  • 06252 / 966-101 (Durchwahl des Sekretariats)

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