Im Verwaltungsrecht werden auch die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern geregelt - durch Vorschriften für nahezu alle Lebensbereiche. Obwohl der Staat in jedem Fall rechtlich übergeordnet ist, muss man nicht jeden Bescheid und jede Verfügung akzeptieren. Das kann zum Beispiel die Ablehnung einer Bauanfrage, eine Abrissverfügung, die Erteilung von Gaststättenkonzessionen, fehlerhafte Gebührenbescheide, beamtenrechtliche Auseinandersetzungen oder auch das Schulwesen betreffen. Entscheidend dabei ist, dass man Rechtsmittel innerhalb einer vorgegebenen Frist einlegt. Wird diese Frist nicht eingehalten und der Anwalt zu spät eingeschaltet, kann der Bescheid bestandskräftig und vollstreckt werden und die negative Entscheidung der Behörde lässt sich nicht mehr ändern.
Manches kann man auch ganz anders sehen.
Ihr Ansprechpartner im Bereich Verwaltungsrecht:
Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
- 06252 / 966-101 (Durchwahl des Sekretariats)
- 06252 / 966-251 (Durchwahl des Notariats)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- 06252 / 966-176 (Durchwahl des Sekretariats)
Aktuelle Urteile im Bereich Verwaltungsrecht:
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einen Abfallgebührenbescheid der Stadt Göttingen für das Jahr 2019 aufgehoben.
Urteil vom 18.05.2022
Ein Grundstückeigentümer kann nach einer kommunalen Abfallbewirtschaftssatzung verpflichtet sein, die Mülltonnen zur Abholung auf dem Bürgersteig bereitzustellen. Dies ist etwa der Fall, wenn ein Abtransport der Behälter vom Grundstück schwierig ist, weil die Behälter zugeparkt sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Beschluss vom 15.03.2021
Die Stadt Mainz ist einstweilen nicht berechtigt, die Entsorgung des Verpackungsmülls per einseitiger Anordnung vom Einsammeln gelber Säcke auf die Abholung gelber Tonnen im Vollservice (Abholung vom und Zurückbringen zum Standplatz auf dem Grundstück) umzustellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren auf den Antrag eines Betreibers für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsmüll entschieden.
Beschluss vom 10.09.2020
Das BVerwG hat entschieden, dass nicht deponiefähiger Klärschlamm den allgemeinen Vorschriften des Abfallrechts unterliegt.
Urteil vom 08.07.2020