Bauträgerobjekte sind Immobilien, die beim Kauf bzw. Verkauf nur auf Plänen existieren. Entsprechend diffizil gestaltet sich der Bauträgervertrag, denn er ist zum einen Werkvertrag über die Herstellung der Immobilie, zum anderen beinhaltet er kaufvertragliche Elemente zur Übertragung des Eigentums an den Erwerber. Ergänzend enthält er auch Organisations-, Architekten- und Ingenieurleistungen.

Um Konflikte über Bauleistungen, Kaufpreisfälligkeiten, Abnahme, Gewährleistung, Mängel und Haftung so weit wie möglich auszuschließen und die Interessen beider Vertragsparteien gleichrangig umzusetzen, muss der Bauträgervertrag sorgfältig und mit großer Sachkenntnis ausgearbeitet sein.

Unser Notariat ist im Kauf- und Bauträgerrecht hoch spezialisiert und kann Sie umfassend beraten, ob es um die Vertragsgestaltung, Prüfung eines bestehenden Bauträgervertrages, seine Beurkundung oder den Vollzug geht. Dabei legen wir größtmöglichen Wert auf Transparenz, erklären Ihnen genau, was wir warum tun und was sich daraus ergibt. Schließlich soll jeder Beteiligte genau wissen, was er unterschreibt.