Zwei Dinge sind grundlegend für eine funktionierende Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG): Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Alles, was Aufteilung und Zuordnung von Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Miteigentumsanteilen und Sondernutzungsrechten betrifft, ist in der Teilungserklärung festgelegt.

Sie beinhaltet auch die Gemeinschaftsordnung, in der die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümer untereinander - abweichend oder ergänzend zum Wohneigentumsgesetz - geregelt sind. Das umfasst Rechte und Pflichten hinsichtlich der Nutzung und des Zusammenlebens sowie die Bewirtschaft und Kostenverteilung.

Sind Sie Bauträger, der ein Objekt in Wohnungseigentum aufteilen und verkaufen möchte, entwerfen wir die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung nach individuellen Anforderungen. Wir machen komplizierte Sachverhalte für Sie transparent, zeigen Alternativen auf und geben Empfehlungen für eine rechtssichere Ausgestaltung.

Die Teilungserklärung wird notariell beglaubigt, kann aber auch beurkundet werden. Eine Beurkundung hat den Vorteil, dass es beim Verkauf der Eigentumswohnungen ausreicht, im Kaufvertrag auf die Teilungserklärung zu verweisen, was den Ablauf deutlich vereinfacht.