Es ist ein Thema, das jeder gern von sich schiebt, aber das entscheidend fürs eigene Leben ist: die Bestimmung über sich selbst im Notfall. Kann man nach einem Unfall, aufgrund von Krankheit oder Alter den eigenen Willen nicht mehr ausdrücken, müssen andere darüber entscheiden ob, wie und wo man medizinisch behandelt oder gepflegt wird. Andere entscheiden, wie es mit dem Hab und Gut weitergeht und müssen Ihre Bankgeschäfte erledigen.
Mit einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung können Sie rechtzeitig dafür sorgen, dass Ihre Wünsche im Notfall umgesetzt und Sie selbst so behandelt werden, wie es Ihrem eigenen Willen entspricht. Von Menschen Ihres Vertrauens.
Um solche Vorsorgeregelungen bindend zu machen, müssen sie unmissverständlich und rechtlich verbindlich formuliert sein. Wir beraten Sie dazu fachkundig, erklären Ihnen Sinn und Zweck jeder Regelung, arbeiten alles aus und stimmen die Vorsorgevollmacht mit dem Testament oder Erbvertrag ab.
Damit Ihre Vorsorgeregelung später bei allen Rechtsgeschäften ohne Einschränkung anerkannt wird, sollten Sie sie möglichst noch notariell beurkunden lassen.