Gebühren und Honorare sind transparent.

Vergütung rechtsanwaltlicher Leistungen:

  • Bei Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen sich die Gebühren im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich nach dem Gegenstandswert oder innerhalb eines vorgegeben Mindest- und Höchstbetrages.
  • Die Höhe hängt dabei vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Mandats und dem Haftungsrisiko ab.
  • Für außergerichtliche Beratung wird in der Regel eine schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen. Gibt es keine Vereinbarung, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts.  
  • Lässt sich durch die anwaltliche Beratung ein Prozess vermeiden, erspart man sich das zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren. 
  • Wird ein Prozess mit anwaltlicher Hilfe gewonnen, muss die gegnerische Partei in der Regel alle Kosten erstatten. 
  • Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt die Versicherung die Kosten.

Vergütung notarieller Leistungen:

  • Damit Sie genau wissen, was an Kosten auf Sie zukommt, lassen Sie sich schon im Vorfeld der Beurkundung über die gesetzlich vorgegebenen Gebühren und mögliche kostengünstigere Alternativen aufklären.
  • Die Gebühren richten sich nach einem gesetzlich festgelegten, sozialen Gebührensystem. 
  • Sie sind ausschließlich vom wirtschaftlichen Wert des Geschäftes – z.B. dem Kaufpreis eines Grundstücks – abhängig.
  • Notarielle Beratung, Urkundenentwurf, die Einarbeitung von Änderungswünschen, Beurkundung und der komplette Vollzug sind inklusive.
  • Ein und dieselbe Urkunde kostet bei jedem Notar dasselbe.
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