Auch ein ansonsten harmonisches Mietverhältnis kann durch unvorhergesehene Ereignisse getrübt werden, bei denen Vermieter und Mieter unterschiedliche Interessen haben. Sei es ein Wasserschaden oder eine Eigenbedarfskündigung. Meist lassen sich Auseinandersetzungen über Mietmängel, Mietminderungen oder Mieterhöhungen gemeinsam mit einem erfahrenen Rechtsanwalt lösen, ohne dass man den langen, teuren gerichtlichen Weg gehen muss.
Aber auch wenn Sie es als Vermieter mit schwierigen Sachverhalten wie Räumungsklagen, Schadenersatzforderungen oder Mieterhöhungen nach Sanierungen zu tun haben, tun wir alles, um Ihre berechtigten Interessen schon außergerichtlich erfolgreich durchzusetzen. Denn das erspart Ihnen neben Zeit und Kosten auch emotionale Belastungen.