Viele Probleme kann man im Vorfeld ausschließen.

Bei Planung und Durchführung eines Bauwerks gibt es viele Beteiligte und damit viele mögliche Konfliktherde. Unterschiedliche Interessenslagen von Bauunternehmern, Planern, Handwerkern und Bauherren und daraus resultierende Probleme lassen sich aber in vielen Fällen vermeiden. Mit einem Fachanwalt an Ihrer Seite, der Ihr Bauvorhaben von der Vertragsgestaltung bis zur Fertigstellung auf eine rechtlich solide Basis stellt.

Wir sind beratend und baubegleitend für Sie da, kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Zahlungsansprüche, klären Vergütungs- und Honorarfragen und helfen Ihnen, wenn es Probleme gibt mit Baukosten, Altlasten, Haftungsfragen oder wegen Bau- und Planungsmängeln.

Leistungsportfolio

Unser Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Gerolf Weimar berät und vertritt Sie. Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:

  • Bauträgerrecht
  • Geltendmachung und Durchsetzung von Werklohn-, Vergütungsansprüchen und Nachtragsforderungen
  • Durchsetzung oder Abwehr von Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüchen bei Baumängeln, Bauschäden, Bauzeitverzögerungen oder Behinderungen
  • Architektenhaftung
  • Gestaltung von und Beratung bei Bau- und Architektenverträgen
  • Beratung beim Kauf und Verkauf von Gebäuden und Eigentumswohnungen
  • Bauinsolvenzrecht
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