Wem und wie man sein Vermögen hinterlassen will, ist zuallererst einmal eine ganz persönliche Entscheidung. Aber: Es gibt auch rechtliche Vorgaben zur Erbfolge, Fragen zur Haftung bei Nachlassverbindlichkeiten, komplizierte Rechtsverhältnisse der Erben untereinander, Auskunftsansprüche der Erben, steuerliche Aspekte, problematische Konstellationen bei Vermögen im Ausland und vieles andere mehr.
Kurz gesagt, ist vererben oder erben nicht das Einfachste und kann zu erheblichen Konflikten führen. Mit einem Testament oder Erbvertrag und fachlich kompetentem Rechtsbeistand in Erbschaftssachen lässt sich Streit vermeiden.
Manches Erbe sorgt für Streit.
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Aktuelle Urteile im Bereich Erbrecht / Erbauseinandersetzungen:
Pflichtteilsstrafklauseln in gemeinschaftlichen Testamenten sollen den Nachlass für den überlebenden Ehegatten möglichst ungeschmälert erhalten. Wird die Verwirkung der Pflichtteilsklausel von den Testierenden nicht nur an das Verlangen des Pflichtteils, sondern auch an den Erhalt des Pflichtteils geknüpft, setzt die Verwirkung der Klausel einen tatsächlichen Mittelabfluss voraus. Ohne Mittelabfluss besteht kein Sanktionierungsgrund, betonte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) Entscheidung.
Beschluss vom 21.02.2023
Die Erbeinsetzung eines Vereins, der in dieselbe hierarchische katholische Organisation wie die Pflegeeinrichtung der Erblasserin ohne Begründung eines Über- und Unterordnungsverhältnis eingebunden ist, kann wirksam sein. Die Begünstigung des juristisch von der Pflegeeinrichtung unabhängigen Vereins beinhaltet weder unmittelbar noch mittelbar einen Verstoß gegen die Verbotsnormen des Hessischen Heim- und Pflegegesetzes. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Beschwerde des Sohnes der Erblasserin gegen die beabsichtigte Erbscheinserteilung an den Verein zurückgewiesen.
Beschluss vom 08.12.2022
Ein Anspruch auf Auskunft gemäß § 2314 BGB besteht nicht, wenn der Pflichtteilsberechtigte bereits ein Vermächtnis in Höhe des Pflichtteilsanspruchs angenommen hat. Ihm steht aber ein Anspruch auf Vorlage eines einfachen Nachlassverzeichnisses gemäß § 242 BGB zu. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.
Beschluss vom 21.11.2022
Schenkung von Todesfall-Leistung aus Lebensversicherung, ohne Schenkungsvertrag, scheitert wenn nach dem Tod des Schenkers die Erben das Schenkungsangebot rechtzeitig widerrufen. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden.
Urteil vom 12.10.2022