Wem und wie man sein Vermögen hinterlassen will, ist zuallererst einmal eine ganz persönliche Entscheidung. Aber: Es gibt auch rechtliche Vorgaben zur Erbfolge, Fragen zur Haftung bei Nachlassverbindlichkeiten, komplizierte Rechtsverhältnisse der Erben untereinander, Auskunftsansprüche der Erben, steuerliche Aspekte, problematische Konstellationen bei Vermögen im Ausland und vieles andere mehr.
Kurz gesagt, ist vererben oder erben nicht das Einfachste und kann zu erheblichen Konflikten führen. Mit einem Testament oder Erbvertrag und fachlich kompetentem Rechtsbeistand in Erbschaftssachen lässt sich Streit vermeiden.
Manches Erbe sorgt für Streit.
Ihr Ansprechpartner im Bereich Erbrecht / Erbauseinandersetzungen:
Rechtsanwalt und Notar a. D.
Fachanwalt für Erbrecht
Zertifizierter Testamentsvollstrecker
- 06252 / 966-101 (Durchwahl des Sekretariats)
- 06252 / 966-251 (Durchwahl des Notariats)
Aktuelle Urteile im Bereich Erbrecht / Erbauseinandersetzungen:
Veräußert der Erbe das Familienheim innerhalb von zehn Jahren, entfällt die Erbschaftsteuerbefreiung auch dann, wenn der Auszug auf ärztlichen Rat hin aufgrund einer Depressionserkrankung erfolgt. Dies hat das Finanzgerichts Münster entschieden.
Urteil vom 10.12.2020
Enthält ein gemeinschaftliches Testament die Regelung, wonach das Testament durch den überlebenden Ehegatten wegen "familiärer Zuwiderhandlungen" des als Schlusserben eingesetzten Kindes geändert werden kann, so greift diese Regelung nicht, wenn das Kind wegen des jahrelangen Ehebruchs des überlebenden Ehegattens den Kontakt zu ihm abbricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind intellektuell minderbegabt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Beschluss vom 09.10.2020
Geben Eheleute in ihrem gemeinsamen Testament an, dass Erben des Letztversterbenden "unsere gemeinschaftlichen Abkömmlinge zu gleichen Anteilen" sein sollen, umfasst diese "Abkömmlinge" nicht nur die gemeinsamen Kinder, sondern auch Enkel und Urenkel. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
Urteil vom 11.09.2020
Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass die Zehnjahresfrist, nach deren Ablauf Schenkungen des Erblassers nicht mehr zugunsten der sonstigen Pflichtteilsberechtigten berücksichtigt werden, auch bei einer Übertragung an den Beschenkten unter Vorbehalt eines Benutzungs- und Rückforderungsrechtes zugunsten des Schenkers zu laufen beginnen kann.
Urteil vom 01.09.2020