Oft ist es sinnvoll, bestimmte Vermögenswerte schon zu Lebzeiten zu übertragen. Zum Beispiel um seinen Kindern die Verantwortung fürs eigene Unternehmen zu übergeben, den Lebenspartner durch Überlassung von Grundeigentum abzusichern oder künftige Erben zu versorgen und Familienvermögen zu erhalten.

Eine Schenkung kann aber auch steuerlich Vorteile haben, indem man schenkungssteuerliche Freibeträge nutzt oder eheliches Vermögen steuergünstig umverteilt. Außerdem lassen sich durch eine Schenkung Pflichtanteilsansprüche mindern. 

Um die Schenkung rechtssicher zu machen, besonders wenn damit Erb- und Pflichtteilsverzichte verbunden sind, ist notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Selbstverständlich beraten wir Sie auch, ob in Ihrem persönlichen Fall die Vermögensübertragung zu Lebzeiten sinnvoll ist, denn wir kennen die steuerlichen Auswirkungen.

In besonderen Fällen empfehlen wir die Einbindung eines Steuerberaters um steuerliche Nachteile bei der Vertragsgestaltung auszuschließen. Am Ende steht ein rechtssicherer Vertrag, der Ihre Wünsche bestmöglich umsetzt. Selbstverständlich kümmern wir uns dann auch um den kompletten Vollzug.