Gemeinschaft kann manchmal kompliziert sein.

Im Prinzip sollte eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) auf Basis ihrer Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung reibungslos funktionieren. Aber trotz aller Regelungen kann es mal einen Konflikt geben – und der sollte im Sinne aller Beteiligten gelöst werden. 

Als Rechtsanwälte erstellen und prüfen wir für Sie Verträge, prüfen Beschlüsse der WEG und fechten sie gegebenenfalls an und wir vertreten die WEG gegenüber der Verwaltung sowie Dritten. Ob es um bauliche Veränderungen, Instandhaltung, Sondernutzungsrechte, Wirtschaftspläne, die Verwaltung, Beschlussanfechtungen oder Hausgeldansprüche geht. Kurz gesagt: Für alles, was zwischen Wohnungseigentümern, der Eigentümergemeinschaft und dem Verwalter geregelt werden muss, können Sie sich bei uns auf kompetenten Rat verlassen

Ihr Ansprechpartner im Bereich Wohnungseigentumsrecht:

Rechtsanwalt und Notar

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

  • 06252 / 966-201 (Durchwahl des Sekretariats)

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • 06252 / 966-176 (Durchwahl des Sekretariats)

Aktuelle Urteile im Bereich Wohnungseigentumsrecht:

Der Geldautomat in einem Mehrfamilienhaus in Ratingen muss nicht entfernt werden. Dies entschied das (OLG) Düsseldorf.
Urteil vom 04.04.2022
Werden zwei Grundstücke durch eine Sichtschutzwand und einem Maschendrahtzaun getrennt und verbringt der Nachbar in den Zwischenraum zwischen Sichtschutz und Maschendraht Laub, so stellt dies eine Eigentums­beeinträchtigung dar. Es besteht aber kein Anspruch auf Unterlassung, wenn der Nachbar das Laub selbständig wieder entfernt. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.
Urteil vom 03.12.2021
Ist ein Grundstück durch einen öffentlichen Weg mit dem Pkw erreichbar, so besteht auch dann kein Notwegerecht, wenn auf dem Grundstück eine Garage steht, die nur über das benachbarte Grundstück erreichbar ist. Dies gilt auch dann, wenn die Zufahrt zur Garage mittel Baulast gesichert ist und die Garage baurechtlich genehmigt ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Urteil vom 19.11.2021
Der Eigentümer eines ehemals herrenlosen Weges darf die Nutzung seines Weges durch die anliegenden Grundstückseigentümer nicht behindern, wenn deren Grundstücke im Übrigen keine direkte Anbindung an einen öffentlichen Weg haben. Dies hat das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht entschieden.
Urteil vom 30.09.2021