Vergütung rechtsanwaltlicher Leistungen:
- Bei Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnen sich die Gebühren im zivil- und verwaltungsrechtlichen Bereich nach dem Gegenstandswert oder innerhalb eines vorgegeben Mindest- und Höchstbetrages.
- Die Höhe hängt dabei vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Mandats und dem Haftungsrisiko ab.
- Für außergerichtliche Beratung wird in der Regel eine schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen. Gibt es keine Vereinbarung, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts.
- Lässt sich durch die anwaltliche Beratung ein Prozess vermeiden, erspart man sich das zeit- und kostenintensive Gerichtsverfahren.
- Wird ein Prozess mit anwaltlicher Hilfe gewonnen, muss die gegnerische Partei in der Regel alle Kosten erstatten.
- Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt die Versicherung die Kosten.
Vergütung notarieller Leistungen:
- Damit Sie genau wissen, was an Kosten auf Sie zukommt, lassen Sie sich schon im Vorfeld der Beurkundung über die gesetzlich vorgegebenen Gebühren und mögliche kostengünstigere Alternativen aufklären.
- Die Gebühren richten sich nach einem gesetzlich festgelegten, sozialen Gebührensystem.
- Sie sind ausschließlich vom wirtschaftlichen Wert des Geschäftes – z. B. dem Kaufpreis eines Grundstücks – abhängig.
- Notarielle Beratung, Urkundenentwurf, die Einarbeitung von Änderungswünschen, Beurkundung und der komplette Vollzug sind inklusive.
- Ein und dieselbe Urkunde kostet bei jedem Notar dasselbe.