Cannabiswirtschaftsrecht

Die Regulierung von Cannabis ist geprägt von wechselnder Gesetzgebung, strenger Behördenpraxis und zahlreichen ungeklärten Rechtsfragen. Als hochspezialisierte Kanzlei beraten und vertreten wir Unternehmen der Cannabiswirtschaft entlang der gesamten Wertschöpfungskette – mit enger Anbindung an die Rechtspolitik.

Der verantwortliche Partner, Dr. Ferdinand Weis, hat für Mandanten zahlreiche Leitentscheidungen erstritten, ist Mitglied des Vorstands des Branchenverbands Cannabiswirtschaft e.V. (BvCW), Leiter der dortigen Facharbeitsgruppe Recht und war zuletzt als rechtlicher Sachverständiger im Bundestag zu Fragen des Cannabiswirtschaftsrechts tätig.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte umfassen insbesondere:

Nutzhanf vs. Cannabis

Wir beraten und verteidigen an der Schnittstelle zwischen Nutzhanf und Cannabis im Zusammenhang mit der sog. „Rauschklausel“, entwickeln innovative Produkt- und Vermarktungskonzepte und vertreten Mandanten regelmäßig gerichtlich und außergerichtlich in diesem Grenzbereich.

Tabakverwandte Erzeugnisse mit Cannabinoiden

Wir beraten und verteidigen an der Schnittstelle zwischen Nutzhanf und Cannabis im Zusammenhang mit der sog. „Rauschklausel“, entwickeln innovative Produkt- und Vermarktungskonzepte und vertreten Mandanten regelmäßig gerichtlich und außergerichtlich in diesem Grenzbereich.

Stecklinge, Cannabis & Vermehrungsmaterial

Wir beraten und vertreten Mandanten zu Vermarktungskonzepten und werberechtlichen Vorgaben für Vermehrungsmaterial (Samen, Stecklinge) und verfügen über tiefgreifende Praxiserfahrungen das notwendige pflanzenbauliche Hintergrundwissen.

Medizinisches Cannabis & Werbung

Wir unterstützen Hersteller, Importeure und Apotheken bei Inverkehrbringung und Qualitätssicherung von medizinischem Cannabis sowie bei der Entwicklung rechtssicherer Kommunikations- und Werbestrategien im Spannungsfeld von Arzneimittel-, Heilmittelwerbe- und Berufsrecht.

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